Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privatkunden

MaidEasy GmbH
℅ Minning & Burgdorf
Rentzelstr. 34
20146 Hamburg

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der MaidEasy GmbH – im Zusammenhang mit maideasy.de im Folgenden „AN“ (Auftragnehmer) genannt – mit ihrem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt.

Sofern einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

2. Vertragsgegenstand

Die Vertragsparteien vereinbaren die Erbringung von haushaltsnahen Dienstleistungen (nachstehend „Dienstleistungen“) im Umfang der spezifischen individualvertraglichen Vereinbarung(en).

AN ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen dem Auftraggeber gegenüber sowohl angestellte Mitarbeiter, selbständige Dritte (freie Mitarbeiter) oder Subunternehmer einzusetzen. Hierdurch werden keine vertraglichen Beziehungen des Auftraggebers zu anderen Personen, Erfüllungsgehilfen oder Unternehmen begründet.

AN steht das Recht zur Auswahl derjenigen zu, durch welche die Dienstleistung erbracht wird. Personelle Vorlieben des Auftraggebers werden von AN grundsätzlich berücksichtigt, sind aber in keinster Weise verbindlich.

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Auftrags durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch AN zustande.

3.2 Der Auftraggeber kann einen Auftrag mündlich, fernmündlich, per Email oder über die Website maideasy.de sowie evtl. angeschlossene Partnerseiten erteilen. Dieser Auftrag stellt ein Angebot an AN zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages dar.

3.3. Der Auftraggeber ist bis 48 Stunden vor dem gewünschten zeitlichen Beginn der Dienstleistung an die Erteilung des Auftrages (Angebot) gebunden.

3.4 Bei der erstmaligen Auftragserteilung durch den Auftragnehmer erfolgt dessen Registrierung sowie die Aufnahme der für den Vertragsabschluss erforderlichen personenbezogenen Daten. Die Datenaufnahme erfolgt je nach Art der Anfrage über maideasy.de oder durch einen Mitarbeiter von AN per Telefon, Fax oder E-Mail.

3.5 Nach Auftragserteilung und ggf. Registrierung erfolgt eine Eingangsbestätigung mündlich oder per E-Mail durch AN, womit der Eingang des Auftrages bestätigt wird (Eingangsbestätigung). Diese Bestätigung stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots (Auftrages) dar, sondern soll den Auftragnehmer nur darüber informieren, dass die Anfrage bei AN eingegangen ist.

3.6 Nimmt AN das Angebot zum Abschluss des Vertrages über die gewünschte Dienstleistung an, übermittelt AN dem Auftragnehmer eine Annahmeerklärung. Dies kann in einer gesonderten Email oder mündlich durch einen Mitarbeiter der AN erfolgen. Mit dieser Erklärung kommt der Vertrag zwischen den beiden Parteien zustande.

3.7 Ist absehbar, dass AN die Dienstleistung zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht erbringen kann, teilt der AN dies dem Auftraggeber unverzüglich mit. Für AN bestehen daraufhin keinerlei weitere rechtliche Verpflichtungen.

3.8 AN behält sich grundsätzlich das Recht vor, nach Besichtigung der Räumlichkeiten des Auftraggebers, vom Vertrag zurückzutreten. Insbesondere wenn der Verschmutzungsgrad über das vereinbarte Maß hinausgeht.

3.9 Der Auftraggeber erklärt sich bereit, bei nicht-rechtzeitiger Stornierung oder Verschiebung eines Auftrages eine Entschädigung zu zahlen. Als nicht-rechtzeitig gilt eine Stornierung bzw, Verschiebung des Auftrags innerhalb von 48 oder weniger Stunden vor Terminstart in Höhe von 50% der Rechnungssumme oder bei einer Stornierung bzw, Verschiebung von 24 oder weniger Stunden in Höhe von 100% der Rechnungssumme. Sollte kein Zugang zu den Räumlichkeiten des für den Auftrag notwendigen Objekten geben (bspw. No-show, Schlüssel nicht hinterlegt, etc.) und dies der Auftraggeber zu verschulden hat werden ebenfalls 100% des Rechnungspreises in Rechnung gestellt. Höhere Umstände fallen nicht darunter.

Reklamationen zu durchgeführten Tätigkeiten sind mit einer Frist bis 48 Stunden beim AN fernmündlich oder per elektronischer Post anzuzeigen, unter Nennung des vermeintlichen Mangels und entsprechender Bilddokumentationen. Spätere Reklamationen können aufgrund möglicher Folgeverschmutzungen, die nach dem Reinigungstermin stattgefunden haben, nicht berücksichtigt werden.

4. Vertragsdauer und Kündigung

4.1 Der Dienstleistungsvertrag beginnt und endet zu den Zeitpunkten, die zwischen den Parteien vereinbart wurden. Einzelvertragliche Dienstleistungen beginnen und enden für jede abgerufene bzw. in Anspruch genommene Dienstleistung zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt.

4.2 Der Vertrag kann während der Dauer der Dienstleistung nicht gekündigt werden. Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

4.3 Wurden zwischen den Parteien wiederkehrende Dienstleistungen vereinbart ( Abonnement ), kann jede Partei den Vertrag mit einer First von 4 Wochen über "Meine Abonnements" im Kundenbereich der Webseite deaktivieren. Die bis zu diesem Zeitpunkt bereits eingebuchten Termine müssen vom Auftraggeber manuell über die Webseite storniert werden. Mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen kann der Vertrag komplett gekündigt werden (ordentliche Kündigung). Die Kündigung bedarf der Textform und kann bspw. per EMail an service (at) maideasy.de gesendet werden. Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt auch hiervon unberührt.

5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner

5.1 Den durch AN zu erbringenden Leistungen liegt i.d.R. Leistungskatalog zu Grunde, der die zu erbringenden Einzel- und Teilleistungen , gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag und der von AN erklärten Annahme, umfasst. Ferner bestehen kein Anspruch des Auftraggebers auf Leistungserbringung durch bestimmte Personen oder Subunternehmen ( Erfüllungsgehilfen ).

5.2 Die Vertragspartner vereinbaren in der Regel im Vertrag einen Termin/Zeitraum für die Leistungserbringung. Ruft der Auftraggeber bei Buchung einer Dienstleistung oder auf der Grundlage eines Gutscheins die einzelnen Dienstleistungen erst zu einem späteren oder anderem Zeitpunkt ab, bedarf dies der ausdrücklichen Bestätigung durch AN.

5.3 Ist AN die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags nicht möglich, so ist der Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

5.4 AN stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und Materialien zur Verfügung.

5.5 Der Aufftraggeber stellt sicher, dass alle zur Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Voraussetzungen zum vereinbarten Zeitpunkt erfüllt sind. Dies gilt insbesondere für den Zugang zum Ort der zu erbringenden Dienstleistung. Etwas anderes gilt nur, sofern dies mit AN ausdrücklich vereinbart ist.

5.6 Die Vertragsparteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Die von AN erbrachten Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis berechnet, sofern ausdrücklich keine anderer Preis im Vertrag vereinbart ist.

6.2 Die Zahlung durch den Auftraggeber erfolgt im Wege der Einzugsermächtigung über die beim Vertragsabschluss vereinbarten Zahlungsmethode oder in bar zum Beginn der Dienstleistung, je nachdem welche Zahlungsvariante der Auftraggeber bei Auftragserteilung AN angibt.

6.3 Die Zahlung weiterer Dienstleistungen durch das Abonnement, erfolgt ebenfalls im Wege der Einzugsermächtigung über die beim Vertragsabschluss vereinbarten Zahlungsmethode oder in bar zum Beginn der Dienstleistung, je nachdem welche Zahlungsvariante der Auftraggeber bei Auftragserteilung AN angibt und wird unmittelbar vor der Durchführung der Dienstleistung fällig.

6.4. Der Auftraggeber stimmt zu, dass er Rechnungen nur elektronisch erhalten wird. Elektronische Rechnungen werden im PDF Format im Kundenmenü der Webseite zur Verfügung gestellt.

6.5 Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch AN nicht aus.

7. Aufrechnung, Zurückbehaltung

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von AN anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.

8. Haftung

8.1 Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der AN, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Ausgenommen vom Haftungsausschluss sind auch Schadensersatzansprüche für andere als die in Ziffer 8.1 genannten Schäden, soweit sie auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von AN und/oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. In diesen Fällen ist die Haftung auf 10.000,00 Euro je Schadensfall beschränkt.

8.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften die AN nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8.3 Die Einschränkungen in Ziffern 8 1 und 8.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

8.4 Die Regelung der vorstehenden Ziffern 8.1 und 8.2 erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

8.5 Die Zufriedenheitsgarantie besteht ausschließlich aus dem Angebot einer sog. "Nachreinigung" und kommt keiner Minderung des vertraglich vereinbarten Auftragsumfangs gleich. Die Inanspruchnahme ist nur bis zu 48-Stunden nach dem Termin möglich und ist abhängig von zeitlichen Verfügbarkeiten bei Auftraggeber und -nehmer. Sollte sich kein geeigneter Zeitpunkt vereinbaren lassen, verfällt die Möglichkeit der Nachreinigung.

8.6 Der Auftraggeber haftet für Schäden durch selbstverschuldete Terminausfälle bzw. ein nicht-zustandekommen der Leistung in voller Höhe der Auftragssumme. Es steht beiden Vertragsparteien jedoch frei, einen höheren oder niedrigeren Schaden nachzuweisen.

9 Keine Umgehung

9.1 Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden eine Umgehung der MaidEasy-Plattform zu unterlassen, das gilt insbesondere für das Anbahnen von Geschäftsbeziehungen mit den von MaidEasy vermittelten Reinigungskräften oder Partnern.

9.2 Jegliche direkte oder indirekte Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber (Kunde) und dem eingesetzten Reinigungspersonal & Partnern in Bezug auf die oben genannten Dienstleistungen muss entweder MaidEasy als Vermittler einbeziehen oder erfordert die vorherige schriftliche Zustimmung von MaidEasy.

9.3 Der Auftraggeber ist persönlich verantwortlich, diese Verpflichtung einzuhalten und darf keine Mittel einsetzen, um die entsprechende Verpflichtung zu umgehen.

9.4 Ein Verstoß gegen diese Klausel führt zu einer Vertragsstrafe, die von MaidEasy nach billigem Ermessen festgelegt werden kann, vorbehaltlich der Prüfung durch ein unabhängiges Gericht am Sitz von MaidEasy. Die Vertragsstrafe sollte nicht weniger als das Fünffache des durch diese unerlaubte Handlung verursachten finanziellen Schadens, mindestens aber 2.000 EUR betragen.

9.5. Eine Schadenersatzpflicht - und insbesondere das Geltendmachen höherer Schäden durch MaidEasy - ist dadurch nicht ausgeschlossen.

10 Widerrufsrecht des Auftraggebers

10.1 Ist der Auftraggeber Verbraucher und hat er mit AN einen Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, insbesondere per Telefon, E-Mail oder Fax, oder online über die Internetseite von AN geschlossen, so ist er berechtigt, seine auf Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung ohne Angabe von Gründen binnen 2 Wochen zu widerrufen. Die Frist beginnt frühestens am Tag des Vertragsschlusses (Eingang der Annahmeerklärung der AN beim Auftraggeber), wenn zu diesem Zeitpunkt dem Auftraggeber auch bereits in Textform diese Widerrufsbelehrung zugegangen ist. Der Widerruf erfolgt durch Erklärung in Textform (z.B. Brief, Fax, Email) an AN unter der unten angegebenen Adresse. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn AN mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen haben oder der Auftraggeber diese selbst veranlasst hat.

10.2 Im Fall des wirksamen Widerrufs erstattet AN eine bereits entrichtete Vergütung an den Auftraggeber zurück.

11 Hinweise zur Datenverarbeitung

11.1 AN erheben im Rahmen der Anbahnung und Abwicklung von Verträgen Daten des Auftraggebers. Sie beachten dabei die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetz und des Teledienstdatenschutzgesetzes. Ohne Einwilligung des Auftraggebers werden AN Bestands- und Nutzungsdaten des Auftraggeber nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telediensten erforderlich ist.

12. Gerichtsstand

Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

MaidEasy GmbH
℅ Minning & Burgdorf
Rentzelstr. 34
20146 Hamburg

Stand: 01.04.2024